Französisches Recht · Was Sie nicht nachweisen können
DSGVO (RGPD): Konformität herstellen und nachweisen können
Niemand wird Sie fragen, ob Sie konform sind. Man wird Sie auffordern, es nachzuweisen.
Lernziele
- Die im Unternehmen tatsächlich durchgeführten Datenbearbeitungen erfassen
- Ein brauchbares Verzeichnis führen, statt eines Dokuments, das einmal erstellt und dann vergessen wird
- Den Rahmen für die eigenen Auftragsbearbeiter setzen und auf Anfragen der eigenen Kunden antworten
- Wissen, was in den ersten Stunden einer Verletzung der Datensicherheit zu tun ist
Programm
- Vormittag: Was Sie besitzen, ohne daran zu denken: Die Bestandesaufnahme: Kunden, Interessenten, Mitarbeitende, Bewerbende, Videoüberwachung, Badges, Geolokalisierung · Für jede Bearbeitung: wozu sie dient, auf welcher Grundlage, wie lange die Daten aufbewahrt werden, wer Zugang hat · Die Aufbewahrungsfristen: die Frage, an der die meisten Dossiers scheitern · Das Verzeichnis, während des Kurses für Ihre eigenen Bearbeitungen ausgefüllt
- Nachmittag: Nachweisen und durchhalten: Der Grundsatz der Rechenschaftspflicht: Es genügt nicht, konform zu sein, man muss es zeigen können · Ihre Auftragsbearbeiter und Ihre Kunden: die Verträge, die den Rahmen setzen, und was man Ihnen zur Unterschrift vorlegen wird · Die Rechte der betroffenen Personen: was Mitarbeitende, Bewerbende oder Kunden verlangen können, und innert welcher Frist · Die Verletzung der Datensicherheit: die ersten Stunden, wen benachrichtigen, was schreiben
Voraussetzungen
Keine.
Was Sie mitnehmen
Ihr begonnenes Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten und Ihr Vorgehen bei einer Verletzung der Datensicherheit.